Konferenzen und Workshops
Die GAP ist in dreierlei Hinsicht bei Konferenzen und Workshops aktiv.
Konferenzen
Die GAP veranstaltet alle drei Jahre einen großen internationalen Kongress. Nähere Informationen finden Sie unter Konferenzen.
Doktoranden-Workshops
Die GAP führt jährlich einen Doktoranden-Workshop durch, bei der Promovenden, die zu einem jeweils ausgesuchten Thema arbeiten, sich austauschen können, ihre Projekte vorstellen können und Feedback von Hochschullehrern bekommen, die im Feld der Analytischen Philosophie tätig sind. Nähere Informationen finden Sie unter Doktoranden-Workshops.
Förderung
Die GAP unterstützt Tagungen und Kongresse, die einen direkten Bezug zur analytischen Philosophie haben. Allerdings werden in der Regel nur Veranstaltungen im deutschsprachigen Raum gefördert. Besondere Kriterien für die Förderung sind zudem Nachwuchsförderung und Inklusion. Anträge auf Tagungsunterstützung können gegenwärtig jederzeit eingereicht werden – antragsberechtigt sind allerdings nur GAP-Mitglieder. Dabei ist auch zu beachten, dass in einem Kalenderjahr maximal ein Vorschlag pro Organisator_in bewilligt wird. Einzelne Tagungen werden in der Regel nicht mit mehr als 500 Euro gefördert. Der Förderungsbetrag sollte 50% der Gesamtkosten nicht überschreiten. Die GAP erstattet keine Honorare für Referent_innen und in der Regel auch keine Kosten, die auf anderem Weg gedeckt werden können (z.B. Reise- und Übernachtungskosten). Im Sinn einer Zusatzfinanzierung leistet die GAP insbesondere einen Beitrag zu solchen Kosten, die von anderen Institutionen nicht oder nur sehr schwer erstattet werden (zum Beispiel Verpflegungs- und Werbekosten).
Anträge auf Förderung sollten die folgenden Informationen beinhalten:
- Organisator_innen der Tagung
- Tagungsthema mit kurzer Erläuterung
- Ort (im deutschsprachigen Raum) und Zeit
- eingeladene Teilnehmer_innen
- geplante Finanzierung
- beantragter Betrag und dessen Verwendungszweck
Bitte richten Sie Ihre Anträge an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Der GAP-Vorstand wird jeweils gesammelt am Ende eines Quartals über alle eingegangen Anträge entscheiden (Stichtag dafür ist jeweils eine Woche vor Quartalsende, also jeweils der 24. März, 23. Juni, 23. September und 24. Dezember).