Sie unterstützt Tagungen und Kongresse, die einen direkten Bezug zur analytischen Philosophie haben. Anträge auf Tagungsunterstützung können gegenwärtig jederzeit eingereicht werden. In der Regel können einzelne Tagungen nicht mit mehr als 2.000 Euro gefördert werden. Außerdem soll der Förderungsbetrag in der Regel 50% der Gesamtkosten nicht überschreiten. Die GAP fördert keine Tagungen, wenn die Referent(inn)en ein Honorar erhalten. Mit den von der GAP zur Verfügung gestellten Mitteln können auch Kosten gedeckt werden, die von anderen Institutionen nicht erstattet werden (z.B. Kosten für Kaffee und Kuchen, Druck und Versand von Plakaten etc.). Anträge auf Förderung sollten die folgenden Informationen beinhalten:
a) Organisator(en) der Tagung
b) Tagungsthema mit kurzer Erläuterung
c) Ort und Zeit
d) geladene Teilnehmer(innen)
e) geplante Finanzierung
f) beantragter Betrag und dessen Verwendungszweck.
Bitte richten Sie Ihre Anträge entweder an den Präsidenten (spitzley(at)gap-im-netz.de) oder an den Geschäftsführer (gap(at)gap-im-netz.de).