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Gesellschaft für Analytische Philosophie e.V.WAHLORDNUNG1. Die Mitglieder des Vorstands werden in der in § 6 (1) genannten Reihenfolge gewählt. 2. Jedes GAP-Mitglied kann in schriftlicher oder mündlicher Form dem Präsidenten, dem Versammlungsleiter oder dem Wahlleiter vor Beginn der Abstimmung Wahlvorschläge unterbreiten. Einen Vorschlag für die Person des Geschäftsführers kann nur der gewählte Präsident machen. 3. Kandidiert der Versammlungsleiter selbst für den neuen Vorstand, so übergibt er die Versammlungsleitung für die Dauer der Vorstandswahl an einen von der Mitgliederversammlung gewählten Wahlleiter. 4. Bei den Wahlen zum Präsidenten, zum Schatzmeister oder Geschäftsführer ist gewählt mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Erreicht keiner der Kandidaten diese Mehrheit, so findet eine neue Wahl statt. Bei gleichbleibendem Kandidatenkreis erfolgt diese neue Wahl als Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen aus der vorangegangenen Wahl. Eine Erweiterung des Kandidatenkreises ist nur einmal möglich; die Sätze 1.-3. gelten entsprechend. 5. Die Vizepräsidenten werden in einem Wahlgang gewählt. Stehen vier oder weniger Kandidaten zur Verfügung, kann bei der Wahl für jeden einzelnen Kandidaten mit ja, nein oder Enthaltung gestimmt werden. Stehen mehr als vier Kandidaten zu Verfügung, kann jeder Wahlberechtigte bis zu vier Ja-Stimmen vergeben; je Kandidat kann nur eine Ja-Stimme vergeben werden. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Erreichen im ersten Wahlgang weniger als vier Kandidaten diese Mehrheit, findet ein zweiter Wahlgang für die noch nicht besetzten Ämter statt. Stehen bei diesem Wahlgang gleich viel oder weniger Kandidaten zur Verfügung, als Ämter zu besetzen sind, kann bei der Wahl für jeden einzelnen Kandidaten mit ja, nein oder Enthaltung gestimmt werden. In diesem Fall ist gewählt, wer mehr Ja- als Nein-Stimmen auf sich vereint. Stehen mehr Kandidaten als zu besetzende Ämter zu Verfügung kann jeder Wahlberechtigte so viele Ja-Stimmen vergeben, wie Ämter zu besetzen sind; je Kandidat kann nur eine Ja-Stimme vergeben werden. Gewählt sind in diesem Fall die Kandidaten, die die meisten Stimmen auf sich vereinen. Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt. Stand dieser Satzung nach der Mitgliederversammlung 13.09.2006 |